1. Allgemeines
1.1. Für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, sowie für alle sonstigen Rechtsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und gesondert schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Lieferverträge und sonstigen Vereinbarungen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Sämtliche in einem Angebot abgegebenen Angaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Handelsübliche und angemessene Mengen- und Qualitätstoleranzen behalten wir uns vor. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Modellen, Mustern und sonstigen Fertigungsmitteln behalten wir uns unsere Eigentums- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere im Zusammenhang mit Angeboten stehende Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben. Soweit einem Angebot Unterlagen beigefügt sind, sind die darin enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nicht verbindlich.
2.1 Unsere Angebote sind nur während der angegebenen Frist gültig. Im Regelfall beträgt die Fristbindung 30 Tage Der Besteller kann sich hierauf nur bei fristgemäßer Angebotsannahme und Auftragserteilung beziehen.
2.2 Alle während der Auftragsbearbeitung sich eventuell ergebenden Änderungen, Nachträge oder Streichungen, die eine nachträgliche Änderung unserer Auftragsbestätigung zur Folge haben, werden dem Besteller rechtzeitig in schriftlicher Form bekannt gegeben.
2.3 Es bleibt uns jederzeit vorbehalten, technische Änderungen und Verbesserungen am bestellten Liefergegenstand vorzunehmen. Eine besondere Benachrichtigung des Bestellers entfällt, sofern sich hieraus keine Preis- und Funktionsänderungen ergeben.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die Preise in Euro gelten, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk Mühlhausen ohne Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme, zuzüglich der in Zeiten der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Diese Nebenkosten werden dem Verkaufspreis zugerechnet.
3.2 Die Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten und gelten erst bei der Gutschrift auf dem Bankkonto des Lieferanten als vorgenommen. Wechseln und Schecks werden nur nach unserer Zustimmung entgegengenommen. Bei Lieferungen, die nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Auftraggebers später als zu dem vereinbarten Zeitpunkt vorgenommen werden, hat die Zahlung so zu erfolgen, als ob die Lieferung fristgerecht, nach Fertigstellung durchgeführt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Lieferung zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht abnimmt. Werden Zahlungen später als vereinbart geleistet oder gestundet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Anrechnung gebracht. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie die Weitergabe an ein Inkasso-Unternehmen steht uns zu.
3.3 Preisberichtigungen behalten wir uns für den Fall vor, dass zur Funktionsfähigkeit des bestellten Liefergegenstandes zusätzliche Einrichtungen, Vorrichtungen, Werkzeuge u.ä. erforderlich werden, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sowie Auftragsbestätigung nicht vorhersehbar waren.
3.4 Gegen die Ansprüche unsererseits kann der Besteller nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderungen des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann ausüben, wenn es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
4. Lieferzeit
4.1 Die Einhaltung der bestätigten Lieferzeit setzt voraus, der Besteller bereits alle Bedingungen zur ungestörten Auftragsabwicklung vollständig erfüllt hat. Die Lieferfrist kann bei nachfolgenden Vorfällen angemessen unterbrochen und verlängert werden:
a) bei fehlender Einhaltung der mit dem Besteller vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere bei verspäteter Anzahlung, die bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung unterblieben ist.
b) Sofern der Besteller die zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen nicht gleichzeitig mit der Auftragserteilung uns zugeleitet hat. Dies gilt insbesondere für Musterteile in ausreichender Stückzahl, Zeichnungen über die zu verarbeitenden Teile sowie alle sonstigen Unterlagen, welche von uns angefordert werden.
c) bei nachträglicher Änderung des ursprünglichen Auftrages.
4.2 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
4.3 Teillieferungen sind nach Absprache zulässig.
4.4 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Das selbe gilt für Ansprüche wegen Unmöglichkeit. Jegliche Schadensersatzansprüche in Folge Lieferverzuges sind begrenzt auf 25% des Warenwertes.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
5.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware weiterzuverkaufen, mit anderen Waren zu vermischen, verbinden bzw. zu verarbeiten. Eine Verarbeitung darf erst nach dem Begleichen der Forderungen erfolgen. Für den Fall der Verarbeitung wird vereinbart, dass diese ausschließlich für den Lieferer erfolgt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen.
5.3 Eine Pfändung der im Eigentumsvorbehalt des Lieferers stehenden Ware ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
5.4 Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
5.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Abholung des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe desselben ausdrücklich verpflichtet.
5.6 Bei Rücknahme des Liefergegenstandes infolge Zahlungsverweigerung oder -unfähigkeit des Bestellers gelten die von ihm evtl. vorgenommenen Anzahlungen als Schadenersatz und werden nicht mehr zurückerstattet.
6. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
6.2 Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Kosten des Kunden.
6.3 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über.
6.4 Der Versand erfolgt, sofern uns vom Besteller keine besonderen Versandvorschriften vorliegen, je nach Art, Umfang und Zweckmäßigkeit der Lieferung durch die Bundespost, den Paketdienst, die Bundesbahn oder durch Spedition. Die für gewünschten Eilpost- bzw. Expressgutversand entstehenden Mehrkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Bestellers. Im Fall eines von uns verursachten Lieferverzugs werden diese Mehrkosten von uns übernommen.
6.5 Die Verpackung wird von uns je nach Gewicht, Umfang, Transportart und – Dauer des Liefergegenstandes selbst festgelegt, sofern vom Besteller keine besonderen Verpackungsvorschriften vorliegen. Einwegverpackungen werden von uns grundsätzlich nicht zurückgenommen.
6.6 Transportschäden aller Art hat der Besteller dem Transportunternehmer unverzüglich direkt anzuzeigen. Sofern eine Transportversicherung von uns im Auftrag des Bestellers abgeschlossen wurde, ist uns ein amtlicher Befund des Transportunternehmers über die festgestellten Schäden und Verluste unverzüglich einzusenden, damit evtl. Ansprüche gegenüber der Transportversicherung geltend gemacht werden können.
6.7 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte Abschnitt 6 entgegenzunehmen.
7. Gewährleistung
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen vom Abnehmer sorgfältig hinsichtlich Menge und Beschaffenheit zu untersuchen, insbesondere ist ein Funktionstest durchzuführen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch nach zehn Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Anzeige unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Auftraggeber. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, deren Berechtigung unzweifelhaft ist. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in dem Umfang zurückgehalten werden, wie diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Sachmängeln stehen.
Wir leisten keine Haftung für Verschleißteile, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme oder Wartung durch den Auftraggeber oder Dritte. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten Auswirkungen auf die von uns gelieferte Ware vorgenommen, so bestehen für diese und die sich daraus ergebenden Folgen keine Mängelansprüche. Bei Mängelansprüchen sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet. Unsere Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf Leistungen, die von uns oder durch uns erbracht wurden. Vom Auftraggeber veranlasste Drittleistungen und Beistellungen sind ausdrücklich ausgenommen. Ansprüche aus Zusicherung und Gewährleistung verjähren mit Ablauf von zwei Jahren.
8. Haftung
ProDieL haftet nicht für Schäden und insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung von uns erstellten Anlagen und Produkten eingetreten sind.
- 1. Rücksendungen
Eine Rücksendung neuwertiger Artikel kann nur mit unserer Zustimmung und stets fracht- und verpackungsfrei erfolgen.
2. Schutzrechte
Sofern der Kunde dem Lieferer bestimmte Konstruktionen und Zusammensetzungen vorschreibt, so haftet er dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
3. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird für den Fall, dass der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, als Gerichtsstand Erlangen vereinbart.
ProDieL GmbH, Mühlweiher 2, 96172 Mühlhausen